GEG 2026 · Einfamilienhaus · Mehrfamilienhaus · Vermietung

Energieausweis für Wohngebäude 2026 erstellen lassen

Sie benötigen einen Energieausweis für Ihr Wohngebäude? Wir prüfen, ob ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erforderlich beziehungsweise sinnvoll ist, erfassen die benötigten Gebäudedaten und begleiten Sie bis zum fertigen Energieausweis.

GEG-konformVerbrauchs- & BedarfsausweisEFH · ZFH · MFH
Schnelle Ersteinschätzung
Typische AnlässeVerkauf · Vermietung · Neubau
AusweisartenVerbrauch / Bedarf
Gültigkeitgrundsätzlich 10 Jahre
Bearbeitungdigital + optional vor Ort
Ergebnisfachlich geprüfter Energieausweis
Stufe 1
Ausweis & Nachweis
Sie sind hier
Stufe 2
Sanierung & Planung
Stufe 3
Förderung & Umsetzung
Energieausweis für Wohngebäude wie Einfamilienhaus und Mehrfamilienhaus
Energieausweise für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und vermietete Wohnimmobilien.

Wann ist ein Energieausweis für Wohngebäude erforderlich?

Bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing ist nach dem Gebäudeenergiegesetz ein Energieausweis erforderlich, sofern für das Gebäude nicht bereits ein gültiger Energieausweis vorliegt. Bei Neubauten wird ein Energiebedarfsausweis auf Grundlage der energetischen Eigenschaften des fertiggestellten Gebäudes ausgestellt.

Verkauf

Interessenten müssen rechtzeitig Informationen aus einem gültigen Energieausweis erhalten.

Neuvermietung

Auch bei der Neuvermietung einer Wohnung oder eines Wohngebäudes ist der Energieausweis relevant.

Immobilienanzeige

Liegt bereits ein Energieausweis vor, müssen bestimmte energetische Kennwerte in kommerziellen Immobilienanzeigen genannt werden.

Neubau

Für neu errichtete Wohngebäude ist ein Energiebedarfsausweis auszustellen.

Wichtig für Eigentümer

Welche Ausweisart zulässig beziehungsweise erforderlich ist, hängt insbesondere von Gebäudealter, Anzahl der Wohnungen, energetischem Standard und Datenlage ab. Wir prüfen das vor der Erstellung.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Beide Ausweisarten erfüllen unterschiedliche Zwecke. Der Verbrauchsausweis basiert auf tatsächlichen Energieverbräuchen. Der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude technisch anhand von Gebäudehülle und Anlagentechnik.

MerkmalVerbrauchsausweisBedarfsausweis
Grundlagegemessene Energieverbräucherechnerische Gebäudebewertung
Nutzerverhaltenwirkt sich stärker ausgeringerer Einfluss
Datenbedarfbelastbare VerbrauchsdatenGebäudehülle und Anlagentechnik
Aussageverbrauchsbezogene Einordnungtechnische Bewertung des Gebäudes

Sonderregel für ältere kleine Wohngebäude

Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist beim Verkauf oder bei Vermietung grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich. Das GEG nennt Ausnahmen, wenn das Gebäude bereits bei Fertigstellung oder durch spätere Änderungen mindestens das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreicht.

Was kostet ein Energieausweis für ein Wohngebäude?

Die Kosten hängen von Ausweisart, Gebäudegröße, Unterlagenlage und dem erforderlichen Aufwand der Datenerfassung ab.

Orientierung

Verbrauchsausweis

ca. 70–150 €

Bei vollständiger und plausibler Verbrauchsdatenlage.

Orientierung

Bedarfsausweis

ca. 400–800 €

Je nach Größe, Geometrie, Unterlagen und technischem Aufwand.

Die Preisangaben sind unverbindliche Richtwerte. Das konkrete Angebot richtet sich nach Ihrem Gebäude und dem gewünschten Leistungsumfang.

Welche Daten benötigen wir?

Für den Verbrauchsausweis

Heiz- beziehungsweise Energieverbräuche, Wohnfläche, Baujahr des Gebäudes und wesentliche Angaben zur Heizung.

Für den Bedarfsausweis

Gebäudegeometrie, Bauteilaufbauten, Fenster, Dach, Außenwände, Kellerdecke und Angaben zur Anlagentechnik.

Modernisierungen

Angaben zu Dämmung, Fenstertausch, Heizungswechsel und weiteren energetischen Verbesserungen.

Unterlagen

Grundrisse, Schnitte, Bauunterlagen und Verbrauchsabrechnungen helfen, den Aufwand zu reduzieren.

Von der Anfrage bis zum fertigen Energieausweis

1

Anfrage & Ausweischeck

Sie senden Gebäudetyp, Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten und Anlass der Ausstellung.

2

Unterlagen & Datenerfassung

Wir prüfen Verbrauchsdaten, Gebäudeinformationen und technische Angaben auf Vollständigkeit.

3

Energetische Bewertung

Je nach Ausweisart werden Verbrauchsdaten ausgewertet oder Gebäudehülle und Anlagentechnik rechnerisch bewertet.

4

Ausstellung

Der Energieausweis wird erstellt und mit den vorgeschriebenen energetischen Kennwerten ausgegeben.

5

Übergabe & Einordnung

Sie erhalten den Ausweis und auf Wunsch eine kurze fachliche Einordnung möglicher Verbesserungen.

Energieeffizienzklassen von A+ bis H verstehen

Bei Wohngebäuden enthält der Energieausweis eine Energieeffizienzklasse. Sie hilft dabei, die energetische Qualität eines Gebäudes auf einen Blick einzuordnen.

A+ / Asehr niedriger Energiekennwert
B / Cvergleichsweise guter energetischer Standard
D / Emittlerer bis erhöhter Energiekennwert
F / G / Hhoher bis sehr hoher Energiekennwert

Die Effizienzklasse allein ersetzt jedoch keine technische Gebäudeanalyse. Für konkrete Sanierungsentscheidungen ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) deutlich aussagekräftiger.

Typische Fehler beim Energieausweis vermeiden

Falsche Ausweisart

Ein Verbrauchsausweis ist nicht für jedes Wohngebäude zulässig oder sinnvoll.

Unvollständige Daten

Fehlende oder unplausible Angaben können die Aussagekraft des Ausweises deutlich verschlechtern.

Modernisierungen vergessen

Fenster, Dämmung oder erneuerte Heiztechnik müssen korrekt berücksichtigt werden.

Nur auf den Preis achten

Für Verkauf, Finanzierung oder Sanierungsplanung ist eine nachvollziehbare Datengrundlage entscheidend.

Ausnahmen und Sonderfälle

Das GEG sieht für bestimmte Gebäude und Konstellationen Ausnahmen vor. Dazu gehören unter anderem besondere Regelungen für Baudenkmäler sowie Gebäude, die aufgrund ihres Anwendungsbereichs nicht vollständig unter die Energieausweisvorschriften fallen. Ob eine Ausnahme tatsächlich greift, sollte immer anhand des konkreten Gebäudes geprüft werden.

Mehr als nur ein Pflichtdokument

Ein guter Energieausweis schafft Transparenz über die energetischen Eigenschaften Ihrer Immobilie. Wenn Sie zusätzlich wissen möchten, welche Sanierungsschritte technisch und wirtschaftlich sinnvoll sind, verbinden wir den Energieausweis auf Wunsch mit weiterführender Gebäudeenergieberatung.

GEG-konforme Ausstellung

Wir prüfen die rechtlichen und technischen Randbedingungen vor der Erstellung.

Technische Plausibilität

Gebäudedaten und Modernisierungen werden nachvollziehbar eingeordnet.

Klare Kommunikation

Sie wissen vorab, welche Ausweisart, Unterlagen und Kosten zu erwarten sind.

Weiterführende Beratung

Bei Sanierungsbedarf können iSFP, Wärmeschutznachweis und Fördermittelberatung anschließen.

Passende Leistungen rund um Ihr Wohngebäude

Für Eigentümer mit Sanierungsabsicht empfehlen sich insbesondere der individuelle Sanierungsfahrplan iSFP, der Wärmeschutznachweis nach GEG sowie die BAFA-/BEG-Fördermittelprüfung.

FAQ zum Energieausweis für Wohngebäude

Ein Energieausweis ist insbesondere bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing erforderlich, sofern nicht bereits ein gültiger Energieausweis für das Gebäude vorliegt.
Ein Energieausweis wird grundsätzlich für zehn Jahre ausgestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann vor Ablauf dieser Frist ein neuer Energieausweis erforderlich werden.
Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist beim Verkauf oder bei Vermietung grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
Liegt bereits ein Energieausweis vor, gehören unter anderem Ausweisart, Endenergiekennwert, wesentliche Energieträger, Baujahr und bei Wohngebäuden die Energieeffizienzklasse zu den Pflichtangaben.
Je nach Ausweisart und Datenlage ist eine weitgehend digitale Bearbeitung möglich. Für bestehende Gebäude muss der Aussteller eine geeignete Grundlage zur Beurteilung der energetischen Eigenschaften erhalten; bei Bedarf kann eine Vor-Ort-Aufnahme sinnvoll sein.

Energieausweis für Ihr Wohngebäude anfragen

Senden Sie uns Gebäudetyp, Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten und Anlass. Wir prüfen die passende Ausweisart und erstellen Ihnen ein transparentes Angebot.