
Was ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1?
Ein Energieaudit ist eine strukturierte Analyse des Energieeinsatzes und Energieverbrauchs eines Unternehmens. Betrachtet werden Gebäude, technische Anlagen, Produktionsprozesse, Querschnittstechnologien, Fuhrpark und weitere wesentliche Energieverbraucher. Ziel ist es, Energieflüsse transparent zu machen und technisch sowie wirtschaftlich sinnvolle Einsparmaßnahmen abzuleiten.
Vom Pflichtaudit zur belastbaren Entscheidungsgrundlage
Der Auditbericht fasst Energieverbrauch, wesentliche Verbraucher, Einsparpotenziale und Maßnahmen zusammen. Dadurch erhalten Geschäftsführung und technische Verantwortliche eine strukturierte Grundlage für Investitionen und Betriebsoptimierung.
Wer ist zum Energieaudit verpflichtet?
Nach dem EDL-G müssen Unternehmen, die nicht als KMU gelten, regelmäßig ein Energieaudit durchführen, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. Das nächste Audit ist mindestens alle vier Jahre erforderlich. Für die Einordnung sind Unternehmensgröße, Beteiligungsverhältnisse, Gesamtenergieverbrauch und bestehende Managementsysteme relevant.
Nicht-KMU
Unternehmensgröße und Beteiligungsstrukturen bestimmen, ob die Auditpflicht nach EDL-G greift.
Vier-Jahres-Turnus
Vom Abschluss des vorherigen Audits gerechnet ist mindestens alle vier Jahre ein neues Energieaudit erforderlich.
Bagatellschwelle
Bei höchstens 500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch pro Jahr gilt eine vereinfachte gesetzliche Nachweisregelung.
ISO 50001 / EMAS
Bestehende Managementsysteme können von der klassischen Auditpflicht befreien und sollten vorab geprüft werden.
EDL-G und EnEfG gemeinsam prüfen
Unternehmen mit mehr als 7,5 GWh durchschnittlichem Gesamtendenergieverbrauch müssen nach EnEfG ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einrichten. Ab mehr als 2,5 GWh können zusätzlich Umsetzungspläne relevant werden. Deshalb sollte die Pflichtprüfung beide Gesetze berücksichtigen.
Was wird im Energieaudit untersucht?
Das Audit betrachtet nicht nur Rechnungen und Gesamtverbräuche. Entscheidend ist, welche Verbraucher den Energieeinsatz tatsächlich bestimmen und wo technische sowie organisatorische Verbesserungen möglich sind.
- Strom-, Wärme-, Kälte- und Brennstoffverbräuche
- Produktionsanlagen und wesentliche Prozessenergie
- Druckluft, Pumpen, Motoren und Antriebe
- Heizung, Lüftung, Klima und Gebäudetechnik
- Lastgänge, Zählerdaten und Betriebszeiten
- Fuhrpark und weitere relevante Energieverbraucher
Was erhalten Sie als Ergebnis?
Sie erhalten einen strukturierten Auditbericht mit Verbrauchsanalyse, wesentlichen Energieverbrauchern, Maßnahmen und wirtschaftlicher Bewertung. So wird aus der Pflichtprüfung eine belastbare Grundlage für technische und wirtschaftliche Entscheidungen.
Energieflussanalyse
Verbräuche werden nach Energieträgern, Standorten und wesentlichen Verbrauchern aufbereitet.
Maßnahmenliste
Technische und organisatorische Einsparpotenziale werden strukturiert dokumentiert.
Wirtschaftlichkeit
Investitionen, Einsparungen und Prioritäten werden nachvollziehbar gegenübergestellt.
Management Summary
Die wichtigsten Ergebnisse werden für Geschäftsführung und technische Leitung kompakt zusammengefasst.
So läuft das Energieaudit ab
Pflicht & Umfang
Unternehmensstruktur, Standorte, Verbrauch, Frist und Auditgrenzen klären.
Daten & Vor-Ort-Termin
Verbrauchsdaten prüfen und wesentliche Anlagen sowie Prozesse vor Ort analysieren.
Analyse & Bericht
Einsparpotenziale bewerten und einen strukturierten Auditbericht erstellen.
Kosten eines Energieaudits
Die Kosten hängen vor allem von Anzahl der Standorte, technischer Komplexität, Datenlage und Energieverbrauch ab. Ein Produktionsunternehmen mit Prozessenergie benötigt meist eine tiefere Analyse als ein einzelner Bürostandort. Deshalb kalkulieren wir den Aufwand nach einem kurzen Pflicht- und Strukturcheck.
| Unternehmensstruktur | Typische Merkmale | Auditaufwand |
|---|---|---|
| Kompakt | Ein Standort, gute Datenlage, wenige wesentliche Verbraucher | vergleichsweise gering |
| Mittel | Mehrere Gebäude, gemischte Technik, Lüftung, Kälte, Wärme oder Filialstruktur | mittlerer Aufwand |
| Komplex | Produktion, Prozesswärme, Druckluft, Kälte, mehrere Standorte und detaillierte Lastgänge | hoher Analysebedarf |
BAFA-Förderung für Energieaudits
Für förderfähige Unternehmen kann das BAFA im Modul 1 der „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ 50 % des förderfähigen Beratungshonorars übernehmen. Bei jährlichen Energiekosten über 10.000 € liegt der Zuschuss aktuell bei maximal 3.000 €. Bei Energiekosten bis 10.000 € liegt der maximale Zuschuss bei 600 €. Die Förderfähigkeit muss vor Projektbeginn geprüft werden.
Förderfähigkeit vor Beauftragung prüfen
Ob eine Förderung möglich ist, hängt vom Unternehmen und vom konkreten Beratungsanlass ab. Wir prüfen den Förderweg deshalb vor Projektstart und trennen Pflichtaudit und geförderte Beratung sauber voneinander.
Energieaudit oder ISO 50001?
Ein Energieaudit ist eine periodische Analyse. ISO 50001 ist dagegen ein dauerhaftes Energiemanagementsystem mit Verantwortlichkeiten, Kennzahlen und kontinuierlicher Verbesserung. Bei höheren Energieverbräuchen kann ein Managementsystem deshalb nicht nur strategisch sinnvoll, sondern auch gesetzlich relevant sein.
Energieaudit
Periodische Bestandsaufnahme mit Maßnahmenliste und wirtschaftlicher Bewertung.
ISO 50001
Dauerhafte Steuerung von Energieverbrauch, Kennzahlen und Verbesserungsprozessen.
Energiemonitoring
Verbrauch und Lastgänge nach dem Audit dauerhaft sichtbar und überprüfbar machen.
Energiecontrolling
Maßnahmenwirkung, Kennzahlen und Kosten regelmäßig auswerten und berichten.
Offizielle Informationen finden Sie beim BAFA zum Energieaudit nach EDL-G, im § 8 EDL-G sowie beim BAFA zur Förderung von Energieaudits.
Häufige Fragen zum Energieaudit
Wie oft muss das Energieaudit wiederholt werden?
Nach EDL-G ist gerechnet vom Abschluss des vorherigen Energieaudits mindestens alle vier Jahre ein weiteres Energieaudit erforderlich.
Wann gilt die Bagatellschwelle?
Bei einem Gesamtenergieverbrauch von höchstens 500.000 kWh pro Jahr kann die gesetzlich vorgesehene vereinfachte Nachweisregelung greifen. Die konkrete Einordnung sollte geprüft werden.
Ersetzt ISO 50001 das Energieaudit?
Ein eingerichtetes Energiemanagementsystem oder ein anerkanntes Umweltmanagementsystem kann nach EDL-G von der klassischen Auditpflicht befreien. Welche Nachweise erforderlich sind, hängt vom Unternehmen ab.
Kann das Energieaudit gefördert werden?
Für bestimmte Unternehmen kann eine BAFA-Förderung möglich sein. Förderfähigkeit und Förderhöhe sollten vor Projektbeginn geprüft werden.
Auditpflicht prüfen und Angebot anfordern
Senden Sie uns Unternehmensgröße, Standorte, jährlichen Energieverbrauch und das Datum des letzten Audits. Wir prüfen den Bedarf und erstellen ein passendes Angebot.
