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GEG §74 · Klimaanlagen · Betreiberpflicht

Energetische Inspektion Ihrer Klimaanlage nach §74 GEG

Die energetische Inspektion Ihrer Klimaanlage klärt, ob die GEG-Prüfpflicht für Ihre Klima-, Kälte- oder kombinierte Klima- und Lüftungsanlage greift. Wir bewerten die Anlage technisch, dokumentieren die Ergebnisse nachvollziehbar und zeigen konkrete Möglichkeiten für einen effizienteren Betrieb.

GEG-Betreiberpflicht prüfen > 12 kW Nennleistung Deutschlandweite Durchführung
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Energetische Inspektion Klimaanlage nach §74 GEG
Technische Bewertung von Klima-, Kälte- und RLT-Anlagen im Rahmen der energetischen Inspektion.

Wann ist eine energetische Inspektion vorgeschrieben?

Die Prüfpflicht betrifft Betreiber von Klimaanlagen und kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen, wenn die relevante Nennleistung für den Kältebedarf mehr als 12 kW beträgt. Neben der installierten Technik müssen unter anderem Anlagenalter, Erneuerungen, Nutzung und mögliche Ausnahmen betrachtet werden.

Für Betreiber ist deshalb entscheidend, die konkrete Anlage einzuordnen und die erforderlichen Fristen nachvollziehbar zu dokumentieren.

Prüfpflicht zuerst klären

Senden Sie uns Nennleistung, Baujahr und Anlagentyp. Wir ordnen ein, ob eine energetische Inspektion erforderlich ist und welcher Termin für Ihre Anlage relevant ist.

Prüfpflicht unverbindlich klären →

Was wird bei der energetischen Inspektion geprüft?

Die Inspektion betrachtet die energiebezogene Qualität der Anlage und ihre tatsächliche Betriebsweise. Dabei wird bewertet, ob Dimensionierung, Regelung und Betrieb zum tatsächlichen Kühlbedarf des Gebäudes passen.

  • Klima-, Kälte- und RLT-Komponenten sowie relevante Wärmeübertrager
  • Anlagendimensionierung im Verhältnis zum tatsächlichen Kühlbedarf
  • Betriebszeiten, Sollwerte, Temperaturen und Luftmengen
  • Regelungsstrategie, Gebäudeautomation und GLT
  • Effizienzkennzahlen und auffällige Betriebszustände
  • Wartungsunterlagen, Revisionsdaten und vorhandene Dokumentation

Was erhalten Sie als Ergebnis?

Sie erhalten einen strukturierten Inspektionsbericht mit Zustandsbewertung und konkreten Empfehlungen. Damit dient die energetische Inspektion nicht nur als Nachweis, sondern auch als Grundlage für Betriebsoptimierung und Investitionsentscheidungen.

Nachvollziehbare Dokumentation

Prüfergebnisse und Anlagenzustand werden strukturiert dokumentiert.

Technische Bewertung

Dimensionierung, Betrieb und Regelung werden gemeinsam betrachtet.

Konkrete Maßnahmen

Empfehlungen werden nach technischer Relevanz und Einsparpotenzial abgeleitet.

Geeignet für Portfolios

Mehrere Anlagen und Standorte lassen sich strukturiert prüfen und priorisieren.

Leistungsumfang der Inspektion

PrüfbereichWas bewertet wirdNutzen
AnlagenkomponentenKlimaanlage, RLT-Gerät, Kältemaschine, Wärmeübertrager, Ventilatoren und AutomationTechnischer Überblick über Zustand und Effizienzrelevanz
BetriebsweiseNutzungszeiten, Sollwerte, Temperaturen, Luftmengen und RegelungsstrategieIneffiziente Betriebszustände erkennen
DimensionierungInstallierte Kälteleistung im Verhältnis zu Bedarf und NutzungÜberdimensionierung und Optimierungspotenziale sichtbar machen
EffizienzkennzahlenAnlagenspezifische Kennwerte und BetriebsdatenMessbare Grundlage für Bewertung und Priorisierung
InspektionsberichtZustand, Prüfergebnisse und HandlungsempfehlungenNachweis und Entscheidungsgrundlage für weitere Maßnahmen

So läuft die energetische Inspektion ab

Zunächst erfassen wir Anlagentyp, Nennleistung, Baujahr, Wartungsunterlagen und vorhandene Revisionsdaten. Anschließend erfolgt die technische Vor-Ort-Prüfung mit Bewertung von Betriebsparametern, Regelung, Dimensionierung und Effizienz.

Zum Abschluss erhalten Sie den Inspektionsbericht mit den wesentlichen Ergebnissen und nachvollziehbaren Empfehlungen für Optimierung und weitere Schritte.

Energetische Inspektion + Hygieneinspektion kombinieren

Beide Prüfungen betreffen häufig dieselbe RLT-Anlage. Deshalb lassen sich Anfahrt, Anlagenaufnahme und Vor-Ort-Termin sinnvoll bündeln. Das reduziert den organisatorischen Aufwand und schafft einen gemeinsamen Blick auf Hygiene und Energieeffizienz.

Mehr zur Hygieneinspektion VDI 6022 →

Warum Hygiene und Energieeffizienz zusammengehören

Der technische Zustand einer RLT-Anlage beeinflusst sowohl die Hygiene als auch den Energieverbrauch. Verschmutzte Komponenten, ungünstige Druckverluste oder nicht bedarfsgerechte Betriebszeiten können den Energiebedarf erhöhen und gleichzeitig den Anlagenbetrieb verschlechtern.

Ein Termin, weniger Aufwand

Anlagenaufnahme und Vor-Ort-Termin lassen sich sinnvoll bündeln.

Klare Dokumentation

Hygiene- und Effizienzergebnisse lassen sich gemeinsam strukturieren.

Ein Ansprechpartner

Beide technischen Prüfungen werden abgestimmt koordiniert.

Technischer Gesamtblick

Zustand, Betrieb und Effizienz der Anlage werden ganzheitlich eingeordnet.

Für welche Gebäude und Betreiber ist die Leistung geeignet?

Die Leistung richtet sich an Facility Manager, technische Leiter, Betreiber und Immobilienverantwortliche mit Klima-, Kälte- oder RLT-Anlagen. Typische Einsatzbereiche sind Büro- und Verwaltungsgebäude, Produktionsstandorte, Hotels, Handelsimmobilien, Rechenzentren, Labor- und Pharmastandorte sowie größere Immobilienportfolios.

Bei mehreren Standorten kann eine einheitliche Prüfstrategie sinnvoll sein. Anlagenbestände lassen sich nach Prüfpflicht, Frist und technischem Handlungsbedarf priorisieren.

Gesetzliche Grundlage nachvollziehbar dokumentieren

Offizielle Informationen zum Gebäudeenergiegesetz

Die maßgeblichen Regelungen finden Sie im Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Häufige Fragen zur energetischen Inspektion

Ab wann ist eine energetische Inspektion erforderlich?

Die Prüfpflicht ist zu prüfen, wenn Klimaanlagen oder kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 kW betrieben werden.

Wie oft muss die Inspektion durchgeführt werden?

Die erste Inspektion ist in der Regel im zehnten Jahr nach Inbetriebnahme oder nach Erneuerung wesentlicher Bauteile erforderlich. Danach erfolgt sie wiederkehrend mindestens alle zehn Jahre.

Wer darf die Inspektion durchführen?

Die energetische Inspektion muss durch fachkundige Personen erfolgen. Die Anforderungen an die Fachkunde sind im Gebäudeenergiegesetz geregelt.

Kann die Inspektion mit einer Hygieneinspektion kombiniert werden?

Ja. Wenn dieselben RLT-Anlagen betroffen sind, können Anlagenaufnahme, Vor-Ort-Termin und organisatorische Abläufe sinnvoll gebündelt werden.

Kann Energieaudit365 mehrere Standorte prüfen?

Ja. Anlagenbestände können standortübergreifend erfasst und nach Prüfpflicht, Frist und Aufwand priorisiert werden.

Energetische Inspektion Ihrer Klimaanlage anfragen

Senden Sie uns Anlagentyp, Nennleistung, Baujahr und vorhandene Unterlagen. Wir ordnen die Prüfpflicht ein und erstellen ein passendes Angebot für Ihre energetische Inspektion.