Das Wichtigste in Kürze
Wohngebäude und Gewerbegebäude (Nichtwohngebäude) werden gefördert. Die Förderung unterteilt sich in Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik), Heizungsoptimierung und die Fachplanung sowie Baubegleitung.
Sanierung Wohngebäude
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden werden gefördert, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle beitragen, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches.
Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.
Anlagentechnik (außer Heizung)
Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes wird gefördert. Beispielsweise der Einbau einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage.
Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
Gefördert wird der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.
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Heizungsoptimierung
Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird. Beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe.
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Fachplanung und Baubegleitung
Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen im Sinne dieses Förderprogramms.
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Energieeffizienz-Experten beauftragen
Voraussetzung für die Förderung ist oft, dass Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten einbinden.
Wir sind zertifizierte Energieeffizienz-Experten


Sanierung Nichtwohngebäude (Gewerbegebäude)
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.
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Anlagentechnik (außer Heizung)
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage.
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Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.
Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.
Heizungsoptimierung
Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe.
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Fachplanung und Baubegleitung
Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen im Sinne dieses Förderprogramms.
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Energieeffizienz-Experten beauftragen
Voraussetzung für die Förderung ist oft, dass Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten einbinden.
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