Der Bundesrat wird diesen Freitag, 20. September 2019, über die EDL-G Novelle beraten. Es wird erwartet, dass der vorliegende Gesetzesentwurf ohne Änderungen passieren wird. Damit würde einem Inkrafttreten Anfang Oktober 2019 nichts mehr im Wege stehen.
Die vorgeschlagene Novellierung des EDL-G wird Klarstellungen im Bereich der Definitionen, zu Inhalten des Auditberichts und des Aufgabenkatalogs des BAFA beinhalten. Zudem setzt er auf eine Verbesserung der Qualifikation von Energieauditoren durch Einführung einer Pflicht zur Fort- und Weiterbildung. Weiterhin ist eine wesentliche Änderung, dass die betroffenen Unternehmen ausgewählte Basisdaten spätestens zwei Monate nach Abschluss des Audits dem BAFA über eine Onlinemaske zur Verfügung stellen müssen.
Das BAFA hat in seinem Leitfaden für die Auditerstellung (letzte Änderung am 13.08.2019) bereits die möglichen Änderungen des EDL-G antizipiert.


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