Einleitung
Mit der Durchführung des Energieaudits allein ist es nicht getan.
Unternehmen müssen das Audit auch fristgerecht beim BAFA melden.
Fehler bei der Meldung können genauso problematisch sein wie ein fehlendes Audit.
1. Wer muss melden?
Alle energieauditpflichtigen Nicht-KMU.
Die Meldung erfolgt elektronisch über das BAFA-Portal.
2. Welche Informationen werden abgefragt?
Typischerweise:
Unternehmensdaten
Einstufung als Nicht-KMU
Angaben zum Auditor
Durchführungsdatum
Umfang des Audits
3. Fristen
Die Meldung muss nach Durchführung erfolgen.
Verspätete oder unterlassene Meldungen können als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.
4. Dokumentationspflicht
Unternehmen müssen:
Auditbericht aufbewahren
Berechnungsmethoden dokumentieren
Datengrundlagen nachvollziehbar darstellen
Bei BAFA-Stichproben muss alles vorgelegt werden können.
5. Typische Fehler
Falsche Unternehmensdaten
Unvollständige Standortangaben
Auditor nicht BAFA-konform
Fehlende Unterschriften
Keine Archivierung
6. Strategischer Tipp
Die BAFA-Meldung sollte integraler Bestandteil des Auditprozesses sein – nicht nachgelagert improvisiert.
Wir begleiten Industrieunternehmen bundesweit von der Auditdurchführung bis zur BAFA-konformen Meldung.
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