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BAFA-Meldepflicht beim Energieaudit – So erfüllen Unternehmen ihre Nachweispflichten

Büro mit Unterlagen zu Energieaudit, Energiekosten und ISO 50001 auf Schreibtisch, Bildschirm zeigt ‚Konsultation Energie‘ – Energieberatung in Deutschland

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Einleitung

Mit der Durchführung des Energieaudits allein ist es nicht getan.

Unternehmen müssen das Audit auch fristgerecht beim BAFA melden.

Fehler bei der Meldung können genauso problematisch sein wie ein fehlendes Audit.

1. Wer muss melden?

Alle energieauditpflichtigen Nicht-KMU.

Die Meldung erfolgt elektronisch über das BAFA-Portal.

2. Welche Informationen werden abgefragt?

Typischerweise:

  • Unternehmensdaten

  • Einstufung als Nicht-KMU

  • Angaben zum Auditor

  • Durchführungsdatum

  • Umfang des Audits

3. Fristen

Die Meldung muss nach Durchführung erfolgen.

Verspätete oder unterlassene Meldungen können als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.

4. Dokumentationspflicht

Unternehmen müssen:

  • Auditbericht aufbewahren

  • Berechnungsmethoden dokumentieren

  • Datengrundlagen nachvollziehbar darstellen

Bei BAFA-Stichproben muss alles vorgelegt werden können.

5. Typische Fehler

  • Falsche Unternehmensdaten

  • Unvollständige Standortangaben

  • Auditor nicht BAFA-konform

  • Fehlende Unterschriften

  • Keine Archivierung

6. Strategischer Tipp

Die BAFA-Meldung sollte integraler Bestandteil des Auditprozesses sein – nicht nachgelagert improvisiert.

Wir begleiten Industrieunternehmen bundesweit von der Auditdurchführung bis zur BAFA-konformen Meldung.

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