Wohngebäude Zuschuss

Haus und Wohnung energieeffizient sanieren


Das Wichtigste in Kürze

  • Für Komplettsanierung und Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses
  • Sanierungszuschuss bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit
  • Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung

Was wird gefördert?

Es werden alle energe­tischen Maßnahmen gefördert, die zu einer Effizienzhaus-Stufe führen. Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten.

Voraussetzung: Der Bau­antrag oder die Bau­anzeige des Wohn­gebäudes liegt zum Zeit­punkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurück.

Wenn Sie eine frisch sanierte Immo­bilie kaufen, wird die Maßnahmen der energe­tischen Sanierung gefördert, wenn die Kosten gesondert ausge­wiesen sind (z. B. im Kaufvertrag).

Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für

  • die notwendige Fach­planung und Baube­gleitung durch einen Energie­effizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.

Wer wird gefördert?

Sie werden gefördert, wenn Sie

  • eine Wohnimmobilie sanieren
  • eine frisch sanierte Wohnimmobilie kaufen
  • Contracting-Geber sind

Konditionen

Sie erhalten einen Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Damit fördert der Staat Ihren Beitrag zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz.

Wie hoch Ihr Zuschuss ist, hängt davon ab, wie energie­effizient Ihre sanierte Immo­bilie ist und wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind. Erreichen Sie eine Effizienz­haus-Stufe, wird  Ihr Vorhaben bis zu einer Höhe von 120.000 Euro förder­fähigen Kosten je Wohneinheit gefördert.

Die max. förder­fähigen Kosten für ein Effizienz­haus steigen auf 150.000 Euro je Wohn­einheit, wenn Ihre Immobilie zusätzlich die Kriterien für eine Erneuerbare-Energien-Klasse erreicht.


Der max. Zuschussbetrag für ein Effizienz­haus liegt bei 75.000 Euro je Wohneinheit.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

In vielen Fällen kann die Prüfung Ihres Antrages direkt abge­schlossen werden. Sie können dann sofort die Entscheidung im Zuschuss­portal einsehen.

Anderenfalls erhalten Sie in der Regel 25 bis 44 Arbeitstage nach Eingang des Antrages bei der KfW eine Rückmeldung.

In jedem Fall werden Sie per E-Mail informiert.

Wie lange dauert die Bearbeitung der Bestätigung nach Durchführung?

In einigen Fällen kann die Prüfung der Bestätigung nach Durch­führung direkt abge­schlossen werden. Sie können dann sofort die Entscheidung im Zuschuss­portal einsehen.

Anderenfalls kann es z. B.­ bei Auszahlungen ab 15.000 Euro aufgrund der Prüfungs­anforderungen des Geld­wäsche­gesetzes (GwG) eine erweiterte Bearbeitungs­zeit erfordern. Sie erhalten in diesem Fall in der Regel 5 bis 19 Arbeits­tage nach Eingang der Bestätigung nach Durch­führung bei der KfW eine Rück­meldung per E-Mail.

Energieeffizienz-Experten beauftragen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Energie­effizienz-Expertin oder einen Energie­effizienz-Experten einbinden.

Wir sind zertifizierte Energieeffizienz-Experten


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