Energieausweis für Nichtwohngebäude (Gewerbe) – Pflicht, Kosten & Erstellung 

der richtige Energieausweis für Ihr Nichtwohngebäude und Anlagen

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Das müssen Sie wissen

Der Energieausweis für Nichtwohngebäude ist für viele Gewerbeimmobilien in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Ob Bürogebäude, Lagerhalle oder Produktionsstätte – beim Verkauf, der Vermietung oder dem Neubau benötigen Sie einen gültigen Energieausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).


Was ist ein Energieausweis für Nichtwohngebäude?

Ein Energieausweis für Nichtwohngebäude bewertet die energetische Qualität von gewerblich genutzten Immobilien. Dazu zählen unter anderem:

  • Bürogebäude
  • Lagerhallen
  • Produktionsstätten
  • Einzelhandelsflächen
  • Hotels und Gastronomie

Der Ausweis zeigt, wie energieeffizient ein Gebäude ist und ermöglicht den Vergleich mit anderen Objekten.

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Ein Energieausweis ist in folgenden Fällen gesetzlich vorgeschrieben:

  • Verkauf einer Gewerbeimmobilie
  • Vermietung oder Verpachtung
  • Neubau eines Nichtwohngebäudes
  • Öffentliche Gebäude mit Publikumsverkehr (Aushangpflicht)

Ohne gültigen Energieausweis drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €.

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Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Verbrauchsausweis 

  • basiert auf tatsächlichen Verbrauchsdaten
  • günstiger und schneller
  • abhängig vom Nutzungsverhalten
  • Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 2-3 Tage

Bedarfsausweis

  • basiert auf technischer Analyse des Gebäudes
  • unabhängig vom Nutzerverhalten
  • keine Heizungs- und Stromverbräuche benötigt
  • genauer, aber aufwendiger
  • Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 3-4 Wochen 

Kosten für einen Energieausweis (Nichtwohngebäude)

Die Kosten für einen Energieausweis für Gewerbeimmobilien hängen von mehreren Faktoren ab:

  • Gebäudegröße
  • Nutzung (z. B. Büro, Industrie)
  • Datenverfügbarkeit
  • Art des Ausweises
  • Typische Kosten:

    • Verbrauchsausweis: ca. 500 – 1.000 €
    • Bedarfsausweis: ca. 800 – 8.000 €

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    Energieausweis Rechner fuer Nichtwohngebaeude

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    Hinweis: Der Rechner liefert einen praxisnahen Richtwert fuer Nichtwohngebaeude. Der finale Preis haengt von Nutzung, Datenlage, Anlagenkomplexitaet, Zonenanzahl und Umfang der Bestandsaufnahme ab.

    Ausnahmen von der Energieausweispflicht für Gewerbe

    Auch wenn die Energieausweispflicht praktisch alle Nichtwohngebäude betrifft, gibt es einige wichtige Ausnahmen für:

    • Unbeheizte Nichtwohngebäude (Achtung! Gekühlte Anlagen sind weiterhin energieausweispflichtig)
    • Nichtwohngebäude mit einer Innentemperatur von unter 12°C
    • Nichtwohngebäude zur Aufzucht und Unterbringung von Tieren
    • Nichtwohngebäude für die Aufzucht, Vermehrung und den Verkauf von Pflanzen
    • Nichtwohngebäude, die langanhaltend offen gehalten werden müssen
    • Nichtwohngebäude mit einer Nutzfläche von unter 50qm
    • denkmalgeschützte Bauwerke

    Erfüllt Ihr Nichtwohngebäudegebäude eines der genannten Kriterien? Dann benötigen Sie keinen Energieausweis.


    Ablauf der Erstellung

    Schritt 1.

    Anfrage stellen – online oder telefonisch

    Schritt 2.

    Daten übermitteln – bequem digital

    Schritt 3.

    Analyse durch Experten

    Schritt 4.

    Erstellung & Versand des Energieausweises

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Für die Erstellung benötigen wir in der Regel:

  • Baujahr des Gebäudes
  • Angaben zur Heiztechnik
  • Energieverbrauchsdaten (bei Verbrauchsausweis)
  • Grundrisse oder Flächenangaben
  • Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

    Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig.

    Danach muss ein neuer Ausweis erstellt werden.

    Vorteile eines Energieausweises

    Ein Energieausweis bietet Ihnen:

    Rechtssicherheit bei Verkauf & Vermietung
    Transparenz für Interessenten
    Bewertung der Energieeffizienz
    Hinweise auf Einsparpotenziale
    Bessere Vermarktung Ihrer Immobilie
    Gesetzeskonformität

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