Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Energieaudit nach DIN EN 16247-1 rechtssicher durchführen lassen

Erfüllen Sie Ihre Energieaudit-Pflicht nach EDL-G zuverlässig, fristgerecht und nachvollziehbar dokumentiert. Energieaudit365 unterstützt Unternehmen in Deutschland bei Pflichtprüfung, Datenerhebung, Vor-Ort-Begehung, Auditbericht und wirtschaftlicher Maßnahmenbewertung.

  • Energieaudit nach DIN EN 16247-1 für Nicht-KMU
  • Prüfung von Auditpflicht, Fristen, Bagatellschwelle und EnEfG-Relevanz
  • Auditbericht mit konkreten Einsparmaßnahmen
  • Unterstützung bei BAFA-Förderung und Nachweisdokumentation
  • Deutschlandweite Betreuung für Industrie, Gewerbe, Handel, Hotels und Logistik

Unverbindliche Ersteinschätzung zu Pflicht, Fristen, Kostenrahmen und möglicher Förderung.

Auditpflicht-Schnellcheck

Sie sollten Ihre Energieaudit-Pflicht prüfen lassen, wenn einer dieser Punkte zutrifft:

  • Mehr als 250 Mitarbeitende
  • Mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz
  • Mehr als 43 Mio. € Jahresbilanzsumme
  • Mehrere Standorte oder Konzernstruktur
  • Letztes Energieaudit liegt ca. 4 Jahre zurück
  • Gesamtenergieverbrauch oberhalb von 500.000 kWh/a
  • Möglicher Gesamtendenergieverbrauch über 7,5 GWh/a
Pflicht jetzt prüfen
DIN EN 16247-1 konform EDL-G orientiert BAFA-Anforderungen im Blick Für Nicht-KMU Technische Analyse statt Formalprüfung

Muss Ihr Unternehmen 2026 ein Energieaudit durchführen?

Viele Unternehmen in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Besonders relevant ist dies für Unternehmen, die nicht als KMU gelten und kein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben.

Nach BAFA-Informationen müssen Nicht-KMU mit weniger als 7,5 GWh Gesamtenergieverbrauch pro Jahr grundsätzlich alle vier Jahre ein Energieaudit nach EDL-G durchführen. Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr fallen unter die Pflicht zur Einrichtung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems nach EnEfG. Unternehmen mit weniger als 500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch pro Jahr können unter bestimmten Voraussetzungen die Bagatellschwellenregelung nutzen.

Unser Ziel: Sie erhalten schnell Klarheit zu Pflicht, Frist, Kostenrahmen und Förderfähigkeit.

Warum Sie das Energieaudit nicht aufschieben sollten

Ein Energieaudit ist nicht nur eine formale Pflicht. Es ist ein prüffähiger Nachweis, eine Grundlage für Investitionsentscheidungen und ein Werkzeug zur Senkung Ihrer Energiekosten.

Wer ein verpflichtendes Energieaudit nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchführt oder seiner Meldepflicht nicht vollumfänglich nachkommt, kann laut BAFA-Merkblatt mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden.

Rechtssicherheit

Strukturierter Auditprozess mit Bericht nach DIN EN 16247-1 und nachvollziehbarer Dokumentation.

Kostentransparenz

Analyse der relevanten Energieverbraucher, Anlagen, Prozesse und Standorte.

Maßnahmenplan

Konkrete Empfehlungen mit Einsparpotenzial, Investitionsrahmen, Priorität und Umsetzbarkeit.

Förderfähigkeit

Prüfung, ob eine BAFA-Förderung oder weiterführende Energieberatung infrage kommt.

Was Sie mit Energieaudit365 erhalten

Wir begleiten Ihr Energieaudit von der ersten Pflichtprüfung bis zum fertigen Auditbericht. Der Fokus liegt auf Normerfüllung, verständlichen Ergebnissen und wirtschaftlichen Einsparpotenzialen.

Pflichtprüfung nach EDL-G und EnEfG

Wir prüfen Auditpflicht, Bagatellschwelle bis 500.000 kWh/a und mögliche EnEfG-Anforderungen ab 7,5 GWh/a.

Strukturierte Datenerhebung

Erfassung von Energiedaten, Standorten, Rechnungen, Zählerstrukturen, Gebäuden, Anlagen und Prozessen.

Vor-Ort-Begehung

Analyse relevanter Verbraucher wie Wärme, Kälte, Lüftung, Druckluft, Beleuchtung, Maschinen und Prozesse.

Analyse Ihrer Energieflüsse

Transparenz über Hauptverbraucher, Verbrauchsprofile und technische Einsparpotenziale.

Wirtschaftliche Maßnahmenbewertung

Priorisierte Maßnahmen mit Einsparpotenzial, Investitionsbedarf, Amortisation und Umsetzbarkeit.

Auditbericht nach DIN EN 16247-1

Strukturierter Bericht als Grundlage für Nachweis, Managemententscheidung und weitere Effizienzmaßnahmen.

So läuft Ihr Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ab

Ein klarer Prozess sorgt für Planungssicherheit, saubere Dokumentation und verwertbare Ergebnisse.

1

Ersteinschätzung

Prüfung von Pflicht, Fristen, Kostenrahmen und Förderfähigkeit.

2

Angebot

Transparenter Leistungsumfang auf Basis Ihrer Standorte und Energiedaten.

3

Datenaufnahme

Erfassung von Rechnungen, Verbrauchsdaten, Zählern, Anlagen und Gebäuden.

4

Vor-Ort-Begehung

Technische Analyse Ihrer wesentlichen Energieverbraucher.

5

Auswertung

Entwicklung und wirtschaftliche Bewertung konkreter Maßnahmen.

6

Auditbericht

Übergabe des Berichts mit Management Summary und Handlungsempfehlungen.

Meldung und Nachweis gegenüber dem BAFA

Nach Abschluss des Energieaudits müssen betroffene Unternehmen die erforderlichen Angaben elektronisch gegenüber dem BAFA erklären. Wir unterstützen Sie dabei, die relevanten Informationen aus dem Energieaudit strukturiert aufzubereiten und prüffähig zu dokumentieren.

Besonders wichtig sind eine vollständige Datengrundlage, ein nachvollziehbarer Auditbericht, klare Maßnahmenbeschreibungen und eine saubere Zuordnung der wesentlichen Energieverbraucher.

Was kostet ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1?

Die Kosten eines Energieaudits hängen von Größe und Komplexität Ihres Unternehmens ab. Entscheidend sind Anzahl der Standorte, Energieverbrauch, Datenqualität, technische Anlagen, Produktionsprozesse und gewünschte Zusatzleistungen.

Deshalb erstellen wir für jedes Unternehmen ein individuelles Angebot mit klar definiertem Leistungsumfang.

Kostenrahmen berechnen lassen

Kostenfaktoren

  • Anzahl der Standorte
  • Jährlicher Energieverbrauch
  • Komplexität von Anlagen und Prozessen
  • Verfügbarkeit von Energiedaten
  • Umfang der Vor-Ort-Begehung
  • Zusätzliche Beratung zu ISO 50001 oder EnEfG

Orientierung nach Unternehmensstruktur

Der tatsächliche Aufwand hängt von Datenlage, Standorten, Anlagen und Prozesskomplexität ab.

Kleine Unternehmensstruktur

Ein Standort, gute Datenlage, überschaubare technische Anlagen und geringe Prozesskomplexität.

Mittlere Unternehmensstruktur

Mehrere Gebäude oder Standorte, gemischte Verbraucherstruktur, größere technische Anlagen oder gewerbliche Nutzung.

Komplexe Unternehmensstruktur

Produktion, Prozesswärme, Kälte, Druckluft, mehrere Standorte, Filialnetz oder energieintensive Betriebsprozesse.

BAFA-Förderung prüfen

Energieaudits nach DIN EN 16247 können über die Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme gefördert werden.

Das BAFA nennt für Modul 1 eine Förderung von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Der maximale Zuschuss beträgt 3.000 Euro bei jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro netto beziehungsweise 600 Euro bei jährlichen Energiekosten bis 10.000 Euro netto.

Förderfähigkeit prüfen

Wichtig vor Projektstart

Bei geförderten Energieaudits darf mit dem Vorhaben grundsätzlich nicht vor Bewilligung begonnen werden. Deshalb sollte die Förderfähigkeit frühzeitig geklärt werden, bevor ein verbindlicher Auftrag ausgelöst wird.

Seit dem 1. April 2025 wird die BAFA-Förderung nicht mehr direkt an Energieberater ausgezahlt. Der Beratungsempfänger geht mit dem vollen Rechnungsbetrag in Vorleistung und ruft die Förderung im Nachgang ab.

  • Förderfähigkeit einschätzen
  • Vorhabenbeginn vermeiden
  • Unterlagen vorbereiten
  • Audit sauber dokumentieren

Energieaudit, ISO 50001 oder EnEfG?

Wir prüfen, welche Lösung für Ihr Unternehmen fachlich, gesetzlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.

KriteriumEnergieaudit DIN EN 16247-1ISO 50001 / EMAS
CharakterWiederkehrende AnalyseKontinuierliches Managementsystem
Typischer EinsatzNicht-KMU mit AuditpflichtEnergieintensive Unternehmen
ErgebnisAuditbericht mit MaßnahmenZertifiziertes Managementsystem
AufwandMittelHoch
VorteilSchneller PflichtnachweisSystematische Energieoptimierung

Energieaudit für Industrie, Gewerbe und größere Unternehmensstrukturen

Jede Branche hat andere Energieverbraucher. Deshalb analysieren wir Ihr Unternehmen mit technischem Verständnis für Gebäude, Prozesse, Anlagen und Betriebsabläufe.

Industrie & Produktion

Maschinen, Prozesswärme, Druckluft, Kühlung, Lüftung, Hallenheizung und Lastgänge.

Handel & Filialbetriebe

Beleuchtung, Kälteanlagen, Lüftung, Klimatisierung und Verbrauchsbenchmarks.

Hotels & Hospitality

Wärme, Warmwasser, Küche, Wäscherei, Lüftung, Kälte und saisonale Verbrauchsprofile.

Logistik & Lager

Hallenheizung, Torluftschleier, Beleuchtung, Ladeinfrastruktur, Fördertechnik und Kälte.

Büro & Dienstleistung

Gebäudeenergie, Lüftung, Beleuchtung, IT-Infrastruktur, Nutzerverhalten und Betriebszeiten.

Immobilien & Betreiber

Nichtwohngebäude, technische Anlagen, Zählerstrukturen und Maßnahmenplanung.

Warum Unternehmen ihr Energieaudit mit Energieaudit365 durchführen

Wir verbinden technisches Verständnis mit normkonformer Durchführung und einer klaren wirtschaftlichen Bewertung Ihrer Einsparpotenziale.

Analyse realer Energieverbraucher

Wir betrachten Anlagen, Prozesse, Betriebszeiten, Lastgänge und reale Verbrauchsstrukturen.

Management Summary

Die Ergebnisse werden für Geschäftsführung, Technik und Controlling entscheidungsorientiert aufbereitet.

Wirtschaftliche Priorisierung

Maßnahmen werden nach Einsparpotenzial, Investitionsbedarf und Umsetzbarkeit priorisiert.

Norm- und BAFA-orientiert

Die Durchführung orientiert sich an DIN EN 16247-1, EDL-G und relevanten BAFA-Anforderungen.

Deutschlandweite Betreuung

Wir unterstützen Unternehmen, Gruppen und Standortstrukturen bundesweit.

Erweiterbar

Auf Wunsch begleiten wir ISO 50001, EnEfG, Effizienzmaßnahmen, Fördermittel und CO₂-Strategien.

Kostenlose Ersteinschätzung

Ist Ihr Unternehmen auditpflichtig?

Senden Sie uns wenige Eckdaten. Wir prüfen, ob eine Energieaudit-Pflicht besteht, ob die Bagatellschwelle relevant sein könnte, welcher Kostenrahmen realistisch ist und ob eine Förderung infrage kommt.

  • Prüfung von Pflicht und Fristen
  • Einschätzung zu Kosten und Aufwand
  • Prüfung möglicher Förderung
  • Empfehlung zu Energieaudit, ISO 50001 oder EnEfG

Jetzt Auditpflicht kostenlos prüfen lassen

Ihre Anfrage ist unverbindlich. Sie erhalten eine fachliche Ersteinschätzung zu Pflicht, Fristen, Kostenrahmen und Förderoptionen.

[fluentform id="1"]

Häufige Fragen zum Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Wer muss ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen?

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist insbesondere für Nicht-KMU relevant, sofern kein ausreichendes Energie- oder Umweltmanagementsystem vorliegt und keine Sonderregelung greift.

Wie oft muss ein Energieaudit wiederholt werden?

Für auditpflichtige Nicht-KMU gilt grundsätzlich ein Wiederholungsturnus von vier Jahren.

Was ist die Bagatellschwelle beim Energieaudit?

Nicht-KMU mit einem Gesamtenergieverbrauch von weniger als 500.000 kWh pro Jahr können unter bestimmten Voraussetzungen die Bagatellschwellenregelung nutzen.

Wann ist ISO 50001 oder EMAS statt Energieaudit relevant?

Ein Energie- oder Umweltmanagementsystem wird insbesondere dann relevant, wenn der durchschnittliche Gesamtendenergieverbrauch eines Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren über 7,5 GWh/a liegt.

Was passiert, wenn ein verpflichtendes Energieaudit nicht durchgeführt wird?

Wer ein verpflichtendes Energieaudit nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchführt oder seiner Meldepflicht nicht vollumfänglich nachkommt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden.

Gibt es eine BAFA-Förderung für Energieaudits?

Ja. Im Modul 1 Energieaudit DIN EN 16247 kann das förderfähige Beratungshonorar mit 50 Prozent bezuschusst werden. Der maximale Zuschuss beträgt 3.000 Euro beziehungsweise 600 Euro abhängig von den jährlichen Energiekosten.

Wann darf mit dem Energieaudit begonnen werden, wenn Förderung beantragt wird?

Bei geförderten Energieaudits darf mit dem Vorhaben grundsätzlich nicht vor Bewilligung begonnen werden. Deshalb sollte die Förderfähigkeit vor einer verbindlichen Auftragserteilung geprüft werden.

Was muss im Energieauditbericht enthalten sein?

Ein Energieauditbericht sollte Energieverbräuche, wesentliche Verbraucher, Datengrundlagen, Begehungsergebnisse, Einsparpotenziale und wirtschaftlich bewertete Maßnahmen dokumentieren.

Wer darf ein Energieaudit nach EDL-G durchführen?

Personen, die Energieaudits nach § 8 EDL-G durchführen wollen, müssen vor Durchführung ihres ersten Energieaudits beim BAFA registriert und freigegeben sein.

Welche Unterlagen werden für ein Energieaudit benötigt?

Typische Unterlagen sind Energieabrechnungen, Verbrauchsdaten, Zählerlisten, Standortübersichten, Gebäudeinformationen, Anlagendaten, Betriebszeiten, Lastgänge und Produktionsdaten.

Klären Sie jetzt Ihre Energieaudit-Pflicht für 2026

Energieaudit365 unterstützt Sie bei Pflichtprüfung, DIN EN 16247-1 Audit, BAFA-Förderung und Abgrenzung zu ISO 50001 und EnEfG.

Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfordern