Mehr erfahren
Klimaanlagen unterliegen besonderer Prüfpflicht
Die energetische Inspektion von Klimaanlagen ist für viele Gebäude gesetzlich vorgeschrieben und gleichzeitig eine große Chance, Energiekosten deutlich zu senken.
Betreiber von Klimaanlagen mit mehr als 12 kW Leistung sind laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) zur Inspektion verpflichtet
Prüffrist oder Angebot klären?
Sie sind nicht sicher, ob Ihre Anlage unter die GEG-Inspektionspflicht fällt oder wann die nächste Prüfung fällig ist? Wir prüfen Leistung, Anlagenalter, Frist und vorhandene Unterlagen und geben Ihnen eine konkrete Einschätzung.
Für Betreiber, Facility Manager, technische Leiter und Unternehmen mit mehreren Standorten
Mit einer professionellen Inspektion:
- erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen
- vermeiden Bußgelder
- identifizieren Einsparpotenziale von oft 10–30 %
Jetzt Inspektion durchführen und Rechtssicherheit sichern
Was ist eine energetische Inspektion?
Die energetische Inspektion ist eine gesetzlich geregelte Prüfung von Klimaanlagen und Lüftungssystemen.
Dabei wird überprüft:
- wie effizient Ihre Anlage arbeitet
- ob sie richtig dimensioniert ist
- ob Optimierungspotenziale bestehen
Ziel ist es, die Energieeffizienz Ihrer Anlage zu verbessern und unnötige Kosten zu vermeiden
Wer ist zur energetischen Inspektion verpflichtet?
Die Inspektionspflicht gilt für:
- Klimaanlagen und Lüftungsanlagen
- mit mehr als 12 kW Kälteleistung
- in Nichtwohngebäuden (z. B. Büros, Gewerbe, Industrie)
Die Pflicht ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG §§74–78) geregelt
Wichtig:
Verantwortlich ist immer der Betreiber der Anlage.
Warum ist die Inspektion so wichtig?
Neben der gesetzlichen Pflicht bietet die Inspektion klare wirtschaftliche Vorteile:
Rechtssicherheit
Sie erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben und vermeiden Risiken.
Energie- und Kosteneinsparung
Optimierungen können den Energieverbrauch deutlich reduzieren.
Nachhaltigkeit
Reduzierung von CO₂-Emissionen und Beitrag zum Klimaschutz
Effizienzsteigerung
Die Anlage wird an den tatsächlichen Bedarf angepasst.
Was wird bei der energetischen Inspektion geprüft?
Die Inspektion umfasst u. a.:
- Zustand und Effizienz der Anlagenkomponenten
- Luftmengen, Temperaturen und Betriebszeiten
- Regelung und Steuerung der Anlage
- Dimensionierung im Verhältnis zum Kühlbedarf
- Nutzung und Gebäudeveränderungen
Ziel ist die Bewertung, ob die Anlage optimal und effizient betrieben wird
Jeder Wirtschaftszweig ist betroffen - wir bieten Lösungen
Ablauf der energetischen Inspektion
Der 7 Punkte Plan: Sieben perfekt aufeinander abgestimmte Leistungen für mehr Rechtssicherheit, höhere Effizienzsteigerung und einer technischen Bewertung Ihrer Klimaanlage.
1
Vor-Ort-Besichtigung, Messung & Begutachtung
- Interview mit dem verantwortlichen technischen Leiter
- Sichtung der Klimaanlage inkl. sämtlicher relevanter Bauteile und der zugehörigen Automation / GLT
- Sichtung der Revisionsunterlagen und Wartungsprotokolle
- Dokumentation und Messung von Luftvolumenströmen, Temperaturen, relativen Luftfeuchte und Druckverlusten
- Begehung klimatisierter Referenzflächen
2
Bewertung des energetischen IST-Standes Ihrer Klimaanlage(n)
- Bewertung der Anlagedimensionierung im Verhältnis zum Kühlbedarf der versorgten Bereiche
3
Ermittlung Ihrer Effizienzkennzahl und Analyse der Daten
- Bei RLT-Anlagen: Berechnung und Bewertung signifikanter Energieeffizienzkennwerte für raumlufttechnische Anlagen unter Zuhilfenahme normativer Berechnungsgrundlagen
- Bei Kältemaschinen: Berechnung und Bewertung signifikanter Energieeffizienzkennwerte für Kälteanlagen unter Zuhilfenahme normativer Berechnungsgrundlagen
4
Vergleich der energetischen Effizienz mit den aktuellen Anforderungen der EnEV
- Signifikanter Energieeffizienzkennwert für raumlufttechnische Anlagen und bei Kältemaschinen werden mit den Vorgaben der Norm verglichen und in Effizienzklassen eingestuft
- Damit wird auf einen Blick ersichtliche, wie effizient die Anlage ist
5
Bewertung der Parameter der Gebäudeautomation in Bezug auf den effizienten Betrieb
- Sichtung der Kälteanlage inkl. sämtlicher relevanter Bauteile und der zugehörigen Automation / GLT (z. B. Laufzeiten, Sollwerte, Regelungsmöglichkeiten, usw.)
- Bewertung der Regelungsstrategie unter Berücksichtigung der Komfortanforderungen
6
Qualifizierter Bericht und Ausarbeitung fachlicher Hinweise zur Verbesserung der Effizienz
- Aufzeigen von energieeffizienzsteigernden Maßnahmen in Form von kurz gefassten Ratschlägen, Vorschlägen und Maßnahmen
- Beantragung der Registriernummer bei der zuständigen Behörde
nach § 26c Abs. 2 GEG 2020 - Der Bericht enthält auch Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz
7
Fachliche Anleitung zu energetischen Verbesserung der Anlage bzw. zum Austausch von Komponenten oder Anpassung von Parametern
- Zusammenführen der Maßnahmen aus den Berichten in einem Maßnahmenpool
- Auswertung des Maßnahmenpools und Erstellung einer Umsetzungsstrategie
- Zusammenführen der Ergebnisse in einer Management-Summary
Inspektion fachgerecht durchführen lassen
Wir übernehmen die vollständige energetische Inspektion Ihrer Klima-, RLT- oder Kälteanlage – von der Datenaufnahme über die technische Bewertung bis zum normkonformen Inspektionsbericht mit Handlungsempfehlungen.
Sie erhalten eine klare Einschätzung zu Aufwand, Frist, Unterlagen und nächstem Schritt.
Die Energetische Inspektion
Das 3 Phasen Modell für Ihre Klima- und Kälteanlagen
Durch eine strukturierte und standardisierte Vorgehensweise kann gewährleistet werden, dass die Ergebnisse eine hohe Qualität aufweisen und die Normanforderungen zu 100% erfüllen. Darüber hinaus steigert es die Effizienz des gesamten Prozesses der Durchführung der Energetischen Inspektion und stellt sicher das der Auftraggeber mit dem Ergebnis vollkommen begeistert und zufrieden ist.
Datenaufnahme
Datenaufnahme
Gebäudeparameter
- Energetischer Standard der Gebäudehülle
- Anzahl der Geschosse
- Anzahl und Ausrichtung versorgter Fläche
- Verschattungselemente
Gebäudenutzung
- Nutzfläche
- Nutzungszonen
- Raumlufttemperatur
- Raumluftfeuchte
Anlagenparameter
- Installierte Leistungen der Klima- bzw. Kälteanlage
- Kühllasten der versorgten Bereiche
Analyse und Bewertung
Analyse und Bewertung
- Anwendung der vereinfachten Kühllastabschätzung werden anhand der Bewertung der inneren und äußeren Lasten, der Speicherfähigkeit sowie der Soll-Raumtemperatur die Kühllast ermittelt
- Die installierte Kälteleistung wird mit der abgeschätzten verglichen
RLT-Anlage
- Inspektion des RLT-Geräts und der versorgten Bereiche - Überprüfung der Hauptkomponenten einer RLT-Anlage
Inspektion Endgeräte:
Stichpunktartige Kontrolle auf
- Einbausituation
- Sinnhaftigkeit
- Strömungswinkel
- Zirkulation
- die Endgeräte funktionstauglich sind und hygienisch betrieben werden
- Einstellungen sinnvoll getroffen wurden und keine Hindernisse vor den Auslässen angebracht sind
Bericht

Bericht
- Ein normenkonformer Inspektionsbericht pro Anlage
- Registriert beim DiBt inkl. Registriernummer
- Zustandsbewertung der Anlage gemäß DIN SPEC 15240
- Maßnahmen für die kontinuierliche Verbesserung des Standortes
- Bündelung der Maßnahme in ein Konzept und Erstellung einer Umsetzungsstrategie
- Zusammenfassender Abschlussbericht über die Energetische Inspektion mit einer Empfehlung über die weitere Vorgehensweise
- Gesetzeskonformität in Bezug auf die (EPBD - Energy Performance of Buildings Directive) Artikel 15 die periodische Inspektion von Anlagen der Lüftungs- und Klimatechnik bzw. die aktuelle Energieeinsparverordnung 2014 §12 die periodische energetische Inspektion von Klimaanlagen über 12 kW thermischer Leistung.
Mehrere Anlagen oder Standorte?
Für Unternehmen mit mehreren Klima-, Kälte- oder RLT-Anlagen lohnt sich eine strukturierte Prüfung besonders. Wir erfassen Ihre Anlagen, priorisieren prüfpflichtige Systeme und planen die energetische Inspektion effizient nach Standort, Frist und Aufwand.
Ideal für Industrie, Pharma, Verwaltung, Banken, Filialisten, Kinos und Gewerbeimmobilien
Energetische Inspektion §74 GEG von Kälteanlagen
Wir führen die Inspektion nach §74 GEG an den Kälteanlagen für Sie durch
Energetische Inspektion §74 GEG von Klimaanlagen
Wir führen die Inspektion nach §74 GEG an den Klimaanlagen für Sie durch
Förderung von Kälte- und Klimaanlagen
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Antragstellung
Energetische Inspektion nach §74 GEG beauftragen
Wir prüfen Ihre Klimaanlage, RLT-Anlage oder Kälteanlage fachgerecht, dokumentieren die Ergebnisse und zeigen Ihnen konkrete Einsparpotenziale.
Sie erhalten:
- Prüfung der GEG-Inspektionspflicht
- Vor-Ort-Besichtigung und technische Bewertung
- normkonformen Inspektionsbericht
- Empfehlungen zur Effizienzsteigerung
- klare Dokumentation für Betreiberpflichten
Der Betreiber hat den Inspektionsbericht der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
Quelle: https://enev-online.com/enev_2014_volltext/12_energetische_inspektion_klimaanlagen.htm
Die Inspektion ist erstmals im zehnten Jahr nach der Inbetriebnahme oder der Erneuerung wesentlicher Bauteile wie Wärmeübertrager, Ventilator oder Kältemaschine durchzuführen. Abweichend von Satz 1 sind die am 1. Oktober 2007 mehr als vier und bis zu zwölf Jahre alten Anlagen innerhalb von sechs Jahren, die über zwölf Jahre alten Anlagen innerhalb von vier Jahren und die über 20 Jahre alten Anlagen innerhalb von zwei Jahren nach dem 1. Oktober 2007 erstmals einer Inspektion zu unterziehen.
Nach der erstmaligen Inspektion ist die Anlage wiederkehrend mindestens alle zehn Jahre einer Inspektion zu unterziehen.
Quelle: https://enev-online.com/enev_2014_volltext/12_energetische_inspektion_klimaanlagen.htm
Die Inspektion umfasst Maßnahmen zur Prüfung der Komponenten, die den Wirkungsgrad der Anlage beeinflussen, und der Anlagendimensionierung im Verhältnis zum Kühlbedarf des Gebäudes. Sie bezieht sich insbesondere auf
1. die Überprüfung und Bewertung der Einflüsse, die für die Auslegung der Anlage verantwortlich sind, insbesondere Veränderungen der Raumnutzung und -belegung, der Nutzungszeiten, der inneren Wärmequellen sowie der relevanten bauphysikalischen Eigenschaften des Gebäudes und der vom Betreiber geforderten Sollwerte hinsichtlich Luftmengen, Temperatur, Feuchte, Betriebszeit sowie Toleranzen, und
2. die Feststellung der Effizienz der wesentlichen Komponenten.
Quelle: https://enev-online.com/enev_2014_volltext/12_energetische_inspektion_klimaanlagen.htm
- Anlagen mit einer Kälteleistung von >12 kW Kälte
- Anlagen, die älter sind als 10 Jahre
Quelle: https://enev-online.com/enev_2014_volltext/12_energetische_inspektion_klimaanlagen.htm
Betreiber von in Gebäude eingebauten Klimaanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als zwölf Kilowatt haben innerhalb der in den Absätzen 3 und 4 genannten Zeiträume energetische Inspektionen dieser Anlagen durch berechtigte Personen im Sinne des Absatzes 5 durchführen zu lassen.
Quelle: https://enev-online.com/enev_2014_volltext/12_energetische_inspektion_klimaanlagen.htm
Ja, für viele Klimaanlagen über 12 kW Leistung laut GEG.
Erstmals nach ca. 10 Jahren, danach regelmäßig.
Nur qualifizierte Fachleute bzw. zertifizierte Energieexperten.
Es drohen rechtliche Konsequenzen und mögliche Bußgelder.
Ja – durch Energieeinsparungen und optimierten Betrieb.
Jetzt energetische Inspektion durchführen lassen
Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht und optimieren Sie gleichzeitig Ihre Energiekosten.
- zertifizierte Experten
- rechtssicher & normkonform
- konkrete Einsparpotenziale
Bitte sprechen Sie uns an!
Nutzen Sie unser Kontaktformular:
Rufen Sie uns gerne an:
Schreiben Sie uns einfach:
