Corona Virus
Hygiene, Unkategorisiert

Luftreiniger gegen virenbelastete Aerosole clever mieten

Der Luftreiniger bringt viele Vorteile

Der Herbst ist da und deswegen halten sich viele Menschen sich wieder länger in Innenräumen. Das führt dazu, dass die Infektionszahlen durch virenbelastete Aerosole im Moment deutlich ansteigen.

Viele unserer Lieferanten haben bereits eine Lösung gegen diese Gefahr.

Auch in den Medien und in den Nachrichten und Talkshows diskutierte und allen bekannte AHA Formel – Abstand, Hygiene, Alltagsmaske, wird zur AHA + L -> das L steht dabei für Lüftungstechnik.

Für Betreiber von Gebäuden, in denen Luft zirkuliert und sich viele Menschen aufhalten gewinnt das Thema es an hoher Bedeutung.

Wir sind uns bewusst, dass auch wir als Energieingenieure auf die Bedürfnisse unserer Kunden angehen müssen. Aus diesem Grund haben wir uns intensiv mit dem Thema Luftreinigung und Hygiene auseinandergesetzt.

Die ideale Lösung für Innenräume ohne ausreichende mechanische Lüftung stellen Luftreiniger dar. Wir haben wir uns gezielt Fabrikate herausgesucht, die hohe Sicherheit, ein niedriger Geräuschpegel und eine hohe Energieeffizienz gewährleisten.

Das Problem

Viren-belastete Aerosole sind Hauptübertraager für Coronaviren.

Reduzierung des Risiko

Luftreiniger können das Übertragungsrisiko in schlecht oder wenig belüfteten Räumen auf ein Minimum verkleinern.

Luftreiniger verbessern die Luft

Eine zweistufige Hochleistungs-filterung der Luftreiniger filtert bis zu 99,95% aller Luft-übertragenen Viren. Dazu sind die Geräte geräuscharm und energieeffizient.


Informieren Sie sich über die 
Vorteile, Funktionen und die Einsatzmöglichkeiten!

Schreiben Sie uns einfach!



Die neuen Luftreiniger reduzieren das Investitionsrisiko

Sie stellen sich die Frage wie Sie schnell und wirkungsvoll die Belastung mit Viren oder anderen Verunreinigungen in geschlossenen Räumen ohne maschinelle Lüftung reduzieren können?

Unsere ausgewählten Luftreiniger filtern mehr als 99,95 % aller Aerosole aus der Luft und sind leistungsfähige Stand-Alone-Lösung zur effektiven Reduktion von Infektionsrisiken.

Bei der Auswahl haben wir Wert gelegt auf einen leisen und effizienten Betrieb bei gleichzeitiger Gewährleistung einer maximalen Wirksamkeit durch hohe Luftwechselraten deren Geräteklasse.

Recommended

Small

Overall Rating: 4/5

für Räume mit  einer Größe von 40 bis 50 m²:

Zum Beispiel: Cafés, kleinere Läden, Kioske und Lobbys, Aufenthaltsräume, Sozialräume oder größere Büros.

Medium

Overall Rating: 4,5/5

für Räume mit einer Größe 50 bis 100 m²

Zum Beispiel:  Lobbys, größere Läden, Schulklassen, Wartebereiche oder Bahnhofshallen.                              

Large

Overall Rating: 5/5

für Räume mit einer Größe 100 bis 200 m²

Zum Beispiel:  Großraumbüros, Ausstellungsflächen, Schulklassen und Auditorien, Einkaufshäuser, Autohäuser        

Clever mieten statt kaufen!

Wir liefern Ihnen das Gerät dort hin wo Sie es benötigen, installieren es fachgerecht, führen die Funktionsprüfung durch – und weisen Sie in die Bedienung ein. Die beiden Leistungen Kauf und Miete unterscheiden sich wie folgt:

Kauf

  • Einweisung vor Ort
  • Lieferung der Komponente
  • Transport
  • Installation
  • Inbetriebnahme
  • Funktionstest

Miete

  • Einweisung vor Ort
  • Lieferung der Komponente,
  • Transport 
  • Installation
  • Inbetriebnahme
  • Funktionstest 

  • halbjährliche Inspektion
  • Wartung durch unser geschultes Fachpersonal
  • notwendige Filterwechsel

Zusammenfassend lässt sich sagen

Wir verzichten wir auf eine Anzahlung oder zusätzliche Wartungskosten im Falle der Miete. Dazu schließen Sie mit uns einen Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten ab.

Selbstverständlich bieten wir Kunden bei einem Kauf des Gerätes die Unterstützung durch unser Fachpersonal an.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Interesse an einer persönlichen Beratung oder einem individuellen Angebot interessiert sind.

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Ärger wegen der Durchführung von Energieaudits
Energieaudit, Energiedienstleistungsgesetz EDL-G, Unkategorisiert

Können Sie die Durchführung von Energieaudits auf Grund der aktuellen Corona-Pandemie nicht rechtzeitig sicherstellen?

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Können Sie die Durchführung von Energieaudits auf Grund der aktuellen Corona-Pandemie nicht rechtzeitig sicherstellen?

Wenn das Unternehmen die Frist zur Durchführung eines Energieaudits nicht einhalten kann, dann wir geraten die Gründe zu dokumentieren. Das BAFA berücksichtigt die aktuelle Situation.

Aber Achtung! Die aktuelle Situation befreit Unternehmen nicht von der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits nach §§8 ff. EDL-G. Die Energieaudits müssen nachgeholt werden.

Das BAFA hat dazu eine Stellungnahme verfasst. Konkret gibt das BAFA eine Empfehlung wie sich die Unternehmen verhalten und was Sie tun sollten.

Im Wortlaut schreibt das BAFA: „Auch wenn das Infektionsgeschehen sich weiter als dynamisch darstellt und von einer Überwindung der Corona-Pandemie auf absehbare Zeit keine Rede sein kann, sollte die Durchführung von Energieaudits in vielen Fällen wieder möglich und zumutbar sein.
Bitte kommen Sie Ihrer Energieaudit-Verpflichtung baldmöglichst nach. Die Stichprobenkontrolle wird ab sofort wieder aufgenommen. Bitte lesen Sie weiterführende Informationen hierzu in den FAQ /Fragen zum EDL-G unter dem Punkt CORONA.“

Auf die Frage, ob die Frist zur Durchführung des Energieaudits und zur Einreichung der Online-Energieauditerklärung pauschal verlängert wird schreibt das BAFA folgendes.

Das Problem

Unternehmen können Ihr Energieaudit nicht rechtzeitig durchführen auf Grund der aktuellen Corona-Pandemie. 


Frist zur Durchführung

121
Days
10
Hours
36
Minutes
05
Seconds

Besteht die Pflicht zur Durchführung von Energieaudits unverändert?

Die Pflicht zur Durchführung von Energieaudits und der Abgabe der Online-Erklärung besteht weiterhin unverändert. Es wird empfohlen im Falle einer verfristeten Durchführung aufgrund der Corona-Krise das Energieaudit nachzuholen. Die Durchführung von Energieaudits erscheint in vielen Fällen wieder möglich und zumutbar zu sein, auch wenn das Infektionsgeschehen sich weiter als dynamisch darstellt und von einer Überwindung der Corona-Pandemie auf absehbare Zeit keine Rede sein kann.

Gibt es eine Frist?

Da BAFA hat eine klare Frist bis zum 28. Februar 2021 gesetzt. Bis zu dieser Frist wird davon ausgegangen, dass bei verspäteten Energieaudits die Corona-Krise schuld ist. Unternehmen sollten die fälligen Energieaudits, sowie die Onlinemeldung nachholen und bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen haben.

Es wird empfohlen für den Fall einer Kontrolle durch das BAFA in den Unterlagen die Verspätung mit Begründung entsprechend zu dokumentieren und vorzuhalten.

Was genau sollte dokumentiert werden?

Zum Beispiel sollte die Begründung darlegen, ob begründete Verdachtsfälle bestanden, der Betrieb komplett oder für Externe (Energieauditoren) geschlossen war oder es aus anderen Gründen nicht möglich war, dem Geschäftsbetrieb normal nachzugehen. Umso ausführlicher die Dokumentation ist, desto hilfreicher ist es für die Beurteilung.

Sind Vor-Ort-Begehungen zwingend erforderlich?

Auf die Frage, ob die Vor-Ort-Begehungen zwingend erforderlich sind erklärt das BAFA, das die Vor-Ort-Begehung ein Teil der DIN EN 16247-1 ist und dass das Energieaudit nur abgeschlossen werden kann, wenn die Vor-Ort-Begehung durchgeführt wurde.

Stehen Sie vor dem Problem und müssen ein Energieaudit durchführen. Buchen Sie ein kostenloses Beratungsgespräch und sprechen Sie über die Möglichkeiten.

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Überzeugen Sie sich von unseren Leistungen.

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