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Holzöfen ab 2025: Nachrüstung oder Austausch? – Das müssen Sie wissen

Hand legt Holzscheit in brennenden Kaminofen – Symbolbild für Holzöfen ab 2025

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Neue Regelung ab 2025: Was ändert sich für Holzöfen?

Ab dem 1. Januar 2025 treten in Deutschland neue gesetzliche Regelungen zur Luftreinhaltung in Kraft. Die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) verpflichtet Hausbesitzer, ältere Holzöfen, Kaminöfen und andere Einzelraumfeuerstätten auf ihre Emissionen zu überprüfen – und gegebenenfalls nachzurüsten oder auszutauschen.

Betroffen sind vor allem:

  • Geräte mit Baujahr vor 2010,
  • Öfen ohne Prüfzeichen nach BImSchV Stufe 2,
  • und Anlagen mit erhöhten Feinstaub- und CO-Emissionen.

Hintergrund: Warum gelten ab 2025 strengere Feinstaubgrenzwerte?

Der Gesetzgeber reagiert auf Erkenntnisse des Umweltbundesamts (UBA): Holzöfen verursachen bis zu 15 % der gesamten Feinstaubemissionen im Wohnbereich – Tendenz steigend. Feinstaub gilt als gesundheitsschädlich, da er tief in die Atemwege eindringen kann und Atemwegserkrankungen begünstigt.

Daher wurden die Grenzwerte für:

  • Feinstaub (PM10) auf 0,04 g/m³,
  • Kohlenmonoxid (CO) auf 1,0 g/m³
    festgelegt (nach BImSchV Stufe 2).

Nachrüsten oder austauschen? So treffen Sie die richtige Entscheidung

Nachrüstung:

Für viele ältere Kaminöfen ist die Nachrüstung mit einem Partikelfilter oder Sekundärluftsystem eine kostengünstige Option. Dies gilt vor allem für:

  • Geräte mit guter Grundsubstanz (z. B. Gussöfen),
  • Modelle mit Standardanschlüssen für Filtertechnik,
  • wenn Platz- und Budgetgründe gegen einen Austausch sprechen.

Kosten: ca. 300–700 €, je nach Filtertyp
Vorteil: Weiterverwendung des bestehenden Ofens
Nachteil: Nicht immer technisch möglich oder wirtschaftlich sinnvoll

Austausch:

Ein kompletter Ofentausch empfiehlt sich, wenn:

  • das Gerät vor 1995 gebaut wurde,
  • keine Nachrüstlösung verfügbar ist,
  • oder der Wirkungsgrad unter 70 % liegt.

Moderne Holzöfen (zertifiziert nach BImSchV Stufe 2) bieten:

  • bis zu 40 % weniger Emissionen,
  • deutlich besseren Wirkungsgrad (> 80 %),
  • und mehr Komfort durch automatische Luftsteuerung.

Förderungen & Steuerliche Vorteile nutzen

Viele Bundesländer sowie Kommunen bieten Zuschüsse oder Steuererleichterungen für den Austausch alter Holzöfen an. Auch das BAFA-Förderprogramm für effiziente Einzelraumfeuerstätten (sofern wieder verfügbar) kann genutzt werden.

Tipp: Informieren Sie sich beim Energieberater oder örtlichen Schornsteinfeger, welche Programme in Ihrer Region gelten.


Schritt-für-Schritt-Anleitung für Hausbesitzer

  1. Ofen prüfen: Typenschild kontrollieren oder beim Hersteller nachfragen
  2. Messprotokoll anfordern: Beim letzten Schornsteinfeger-Termin
  3. Optionen abwägen: Nachrüstung vs. Austausch mit Fachbetrieb besprechen
  4. Fristen beachten: Austauschpflicht bis spätestens 31.12.2024
  5. Förderung sichern: Vor dem Umbau beantragen

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