Seit der Einführung des überarbeiteten "Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen" (EDL-G) im Frühjahr 2015 sehen sich zahlreiche große Unternehmen mit der Verpflichtung konfrontiert, Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1 durchzuführen. Diese Anforderung betrifft Unternehmen sämtlicher Branchen, die nicht als kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der Europäischen Union gelten. Seit 2019 sind alle Nicht-KMU gemäß des EDL-G verpflichtet, eine Online-Erklärung zum Energieaudit beim BAFA einzureichen. Unternehmen ohne relevanten Energieverbrauch oder mit einer ISO 50001/EMAS-Zertifizierung sind von dieser Online-Erklärung befreit. Doch die Durchführung von Energieaudits in großen Unternehmen ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht - es ist ein wichtiger Beitrag zur Gesellschaft und vor allem eine Maßnahme zur Optimierung der betrieblichen Wirtschaftlichkeit.

Historie des Energieaudits nach DIN EN 16247
Was sind die Vorteile einer Zusammenarbeit und Zertifizierung durch Energieaudit365?
Ablauf des Energieaudits:
- Übernahme der Datenaufnahme, Antragstellung und anderer Korrespondenz
- Durchführung durch unsere Mitarbeiter mit fundiertem BAFA-Know-how
- Identifizierung von Energieeinsparpotenzialen zur Maximierung des Gewinns
- Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften
- Abschätzung von Fördermitteln (weitere Informationen zu Fördermitteln)
- Alles aus einer Hand
Was beinhaltet ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1?
Das Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1 zielt darauf ab, den Energieverbrauch eines Unternehmens zu analysieren. Dabei werden die Bereiche identifiziert, in denen Energie verbraucht wird, und energiebezogene Kennzahlen gebildet. Darauf aufbauend werden Maßnahmen zur Verbesserung abgeleitet, wie beispielsweise die Optimierung der Beleuchtung, der Einsatz effizienter Bürogeräte, die effiziente Wärmeerzeugung, die optimierte Lüftung/Klimatisierung, Druckluft oder dämmungsspezifische Maßnahmen. Diese Maßnahmen helfen dem jeweiligen Unternehmen, den Energieverbrauch zu senken.
Was sind die Anforderungen an ein Energieaudit?
Die Anforderungen an ein Energieaudit sind im Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) festgelegt. Das Energieaudit muss den Anforderungen gemäß DIN EN 16247-1 (Ausgabe Oktober 2012) entsprechen und erfordert die Ermittlung der Energieverbräuche des Unternehmens auf Basis aktueller, gemessener und nachweisbarer Betriebsdaten. Diese Daten werden genutzt, um Energieverbrauchsprofile zu erstellen und Energieeinsparpotenziale zu identifizieren. Zur Vergleichbarkeit werden Methoden wie Lebenszyklus-Analysen angewandt, die aussagekräftiger sind als eine einfache Amortisationszeitbetrachtung. Aus diesen Anforderungen ergibt sich die Notwendigkeit zertifizierter Auditoren, um erfolgreich ein Energieaudit durchzuführen.

Energieauditprozess nach DIN EN 16247-1
Wie verläuft ein Energieaudit?
Ablauf gemäß DIN EN 16247-1:
- Initiierung und Angebotserstellung
- Auftaktbesprechung und Analyse der Schwerpunkte im Unternehmen
- Datenerfassung und Beschaffung von Verbrauchsdaten
- Durchführung der Vor-Ort-Analyse
- Analysephase
- Ableitung von Energieeffizienzmaßnahmen mit wirtschaftlicher Betrachtung gemäß DIN EN 17463
- Erstellung des Berichts
- Übergabe des Berichts zur Vorlage beim BAFA
- Abschlussgespräch

Fristen für das Energieaudit DIN EN 16247
Warum ist die Durchführung eines Energieaudits erforderlich?
Seit der Einführung des überarbeiteten "Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen" (EDL-G) im Frühjahr 2015 sind zahlreiche Unternehmen verpflichtet, Energieaudits gemäß DIN 16247-1 durchzuführen. Diese Verpflichtung betrifft Unternehmen sämtlicher Branchen, die keine KMU gemäß der Definition der Europäischen Union sind. KMUs hingegen müssen ein Energieaudit nachweisen, um eine Spitzenausgleich beantragen zu können. Unternehmen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen und kein Audit durchführen, riskieren ein Bußgeld von bis zu 50.000 €. Das Ziel der Energieaudits ist es, die Energieeffizienz in der EU bis 2020 um 20 % zu steigern. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) am 1. Oktober 2022 wurden die Vorschriften für ausgewählte Unternehmen verschärft.
Wer ist gemäß EDL-G § 8 zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet?
Grundsätzlich müssen "Nicht-KMU" gemäß EDL-G ein Energieaudit durchführen und eine Online-Energieauditerklärung abgeben. Als "Nicht-KMU" gelten Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen, einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro erzielen und eine Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro aufweisen. Von dieser Pflicht ausgenommen sind Unternehmen, die unter die Bagatellschwelle fallen, überwiegend hoheitliche Tätigkeiten ausüben oder ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 eingeführt haben. Die Durchführung eines Energieaudits muss alle vier Jahre wiederholt werden, sofern das Unternehmen weiterhin den Kriterien des EDL-G entspricht.

Wie kann die Bagatellschwelle nachgewiesen werden?
Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von 500.000 kWh oder weniger müssen lediglich ein Online-Formular ausfüllen. Dies erfordert Basisdaten zum Unternehmen
Neu in 2022: Das EnSimiMaV
Als Konsequenz aus dem EnSikuMaV wurde das EnSimiMaV (Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen) eingeführt. Diese am 01.Oktober 2022 in Kraft getretene Verordnung legt fest, dass ausgewählte Unternehmen verpflichtet sind, gebäudetechnische Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen. Im § 4 EnSiMiMaV wird die Umsetzung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen beschrieben. Zusammengefasst bedeutet dies:
Wer muss die Umsetzungspflicht der Energieeffizienzmaßnahmen erfüllen?
- Unternehmen, die gemäß §8 des EDL-G zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet sind
- Unternehmen mit einem etablierten Energie- oder Umweltmanagementsystem
- Unternehmen, die in den letzten drei Jahren einen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 10 Gigawattstunden aufweisen
Welche Rahmenbedingungen gibt es?
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Neubewertung der vorgeschlagenen Energieeinsparmaßnahmen aus dem Energieaudit oder dem Energie- bzw. Umweltmanagementsystem
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gemäß DIN EN 17463:2021-12
- Bewertungszeitraum von maximal 15 Jahren
- Eine Maßnahme wird als wirtschaftlich bewertet, wenn nach maximal 20 % der Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert erreicht wird
- Umsetzung der als wirtschaftlich betrachteten Maßnahmen innerhalb von 18 Monaten
Wer führt das Energieaudit durch?
Um den Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) gerecht zu werden, müssen Energieaudits von qualifizierten Fachexperten gemäß DIN 16247 (alternativ: ISO50001/EMAS) durchgeführt werden. Darüber hinaus muss der Energieauditor unabhängig und neutral beraten und darf nicht in die zu auditierenden Tätigkeiten involviert sein, um ein internes Audit zu erschweren. Diese Kriterien müssen bei einer Überprüfung dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für eine Auditierungsurkunde nachgewiesen werden.
Möchten Sie auf Nummer sicher gehen?
Dann beauftragen Sie einen unabhängigen Energieberater mit der Durchführung des Energieaudits. Unsere Experten, gelistet als Energieauditoren beim BAFA und Dena (unter der Energieauditorenliste des BAFA), erfüllen nachweislich diese Kriterien und begleiten Sie durch den gesamten Prozess, vom Erstgespräch bis zum fertigen Auditbericht zur Vorlage beim BAFA.
Energieaudits auch für KMU
Auch kleine- und mittelständische Unternehmen sowie Nicht-KMUs mit einem Gesamtenergieverbrauch unterhalb der Bagatellschwelle von 500.000 kWh/a können von der Einführung eines Energieaudits nach diesen Vorgaben profitieren. Hierfür stellt der Bund Förderprogramme für entsprechende Konzepte bereit. Unser Team vom Energieaudit365 unterstützt Sie gerne bei der Beratung und Umsetzung eines solchen Audits.
Sind Sie ein KMU und interessieren sich für ein freiwilliges Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1? Dann kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.


Vielen Dank für diesen tollen Beitrag.